Kirchenaustritt: So reduzieren oder beenden Sie die Kirchensteuer
Möglichkeiten zur Reduzierung oder Beendigung der Kirchensteuer
Für die Abmeldung oder Reduzierung der Kirchensteuer gibt es drei Hauptwege: Den Kirchenaustritt, die Kappung für besonders hohe Einkommen und die Austrittssperre für bestimmte Personengruppen.
Kirchenaustritt
Das Ausscheiden aus der Kirche führt zur vollständigen Beendigung der Kirchensteuerpflicht. Der Kirchenaustritt muss persönlich beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden.
Kappung für hohe Einkommen
Für besonders hohe Einkommen gilt eine Kappungsgrenze für die Kirchensteuer. Diese beträgt in der Regel 1,5 % des zu versteuernden Einkommens (bzw. 2,5 % in Baden-Württemberg und Bayern). Übersteigt die Kirchensteuer diesen Betrag, kann der Steuerpflichtige den Differenzbetrag zurückfordern.
Austrittssperre für bestimmte Personengruppen
Für bestimmte Personengruppen, wie z. B. Pfarrer oder Kirchenangestellte, besteht eine Austrittssperre aus der Kirche. Diese Personen bleiben auch nach ihrem Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst steuerpflichtig.
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