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Regio Verbraucherzentrale Baden Wuerttemberg Was Versprochen Wird Muss Gelten

Regio: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Was versprochen wird, muss gelten

Wer Brillen zum Nulltarif anbietet darf Bedingungen nicht einfach einschränken

Verbraucherzentrale rät: Aufpassen bei "Lockangeboten"!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor unseriösen "Lockangeboten" von Optikern. Immer wieder würden Verbraucher mit dem Versprechen von Brillen zum Nulltarif angelockt, nur um dann im Geschäft festzustellen, dass die versprochenen Leistungen an Bedingungen geknüpft sind, die kaum zu erfüllen sind.

So müssten Kunden beispielsweise oft eine bestimmte Anzahl von Gläsern kaufen oder sich zu einer teuren Zusatzversicherung verpflichten, um die Brille zum Nulltarif zu erhalten. In anderen Fällen würden die Brillen nur für eine bestimmte Sehstärke oder mit bestimmten Einschränkungen angeboten.

"Wer mit dem Versprechen von Brillen zum Nulltarif wirbt, muss diese auch ohne Einschränkungen anbieten", erklärt Marion Pfaff von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Andernfalls handelt es sich um eine unlautere Geschäftspraktik, gegen die wir vorgehen werden."

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern, bei solchen "Lockangeboten" vorsichtig zu sein und die Bedingungen genau zu prüfen, bevor sie einen Vertrag abschließen. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Angebot seriös ist, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Tipps der Verbraucherzentrale:

*
  • Überprüfen Sie die Bedingungen genau, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
  • Lassen Sie sich nicht von "Lockangeboten" blenden.
  • Seien Sie misstrauisch gegenüber Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein.
  • Vergleichen Sie die Preise verschiedener Optiker.
  • Fragen Sie nach Rabatten oder Sonderangeboten.


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